Ausschlusskriterien: Unter welchen Umständen sollte man sich nicht besonnen?

Ein bereits vorhandenes erhöhtes Risiko kann ein Ausschlusskriterium nach der der UV-Schutzverordnung sein
Die UV-Schutzverordnung unterscheidet permanente und vorübergehende Ausschlusskriterien

Inhalt

Ausschlusskriterien nach der UV-Schutzverordnung

Innerhalb der Bevölkerung gibt es Personengruppen, die u. U. ein erhöhtes Risiko tragen, durch UV-Strahlen geschädigt zu werden. Sie sollten deshalb besonders vorsichtig im UV-Strahlung umgehen.

Epidemiologische Studien und experimentelle Untersuchungen zeigen auf, welche Personengruppen dieses erhöhte Risiko einer Schädigung durch UV-Strahlen tragen.

Sonnenstudios, die nach der UV-Schutzverordnung zertifiziert sind, bieten jedem Kunden ein Beratungsgespräch an. Dieses wird von einer speziell ausgebildete Fachkraft durchgeführt. Ein Teil des Beratungsgesprächs befasst sich mit der Ermittlung von besonderen Risikofaktoren, die für den Sonnenstudiokunden evtl. von Bedeutung sind. Diese ermittelten Risikofaktoren bilden die Grundlage für die Ausschlusskriterien.

Sollte der Kunde eines dieser Ausschlusskriterien erfüllen, wird das Fachpersonal des Sonnenstudios von einer Besonnung, generell oder vorübergehend, abraten.

Es werden sogenannte permanente und vorübergehende Ausschlusskriterien unterschieden

Permanente Ausschlusskriterien sind im Allgemeinen unveränderbar wie z. B. ein sehr heller Hauttyp:

  • Besonders hellhäutigen Menschen mit HT I sollten UV-Strahlung (künstliche wie natürliche) meiden. Ihre Haut kann nur unzureichend Pigment bilden. Dies bedeutet, dass diese Personen nicht braun, sondern eher nur rot (Sonnenbrand) werden können. Und viel wichtiger, keine Bräune bedeutet auch kein Eigenschutz vor UV-Strahlen und damit ein erhöhtes Risiko für Hautschäden.

Die vorübergehenden Ausschlusskriterien treten im zeitlich begrenzten Rahmen auf z. B. die Einnahmen von photosensibilisierenden Medikamenten.

  • Sind diese vorübergehenden Kriterien nicht mehr vorhanden (die Medikamente abgesetzt), kann besonnt werden.

Auch unter der natürliche Sonne sind diese Ausschlusskriterien durchaus bedenkenswert! Auch hier kann das Wissen um Risikofaktoren und entsprechendes Verhalten zu  einer Risikominimierung beitragen.

Sollten Sie eines oder mehrere der im Folgenden genannten Kriterien erfüllen, könnten Sie zu dem Personenkreis gehören, der bereits ein erhöhtes Risiko einer Schädigung durch UV-Strahlen trägt. Seien Sie unter diesen Umständen  besonders vorsichtig  mit UV-Bestrahlung. Holen Sie sich Rat bei Ihrem Haus-/Haut-Arzt.

Permanente Ausschlusskriterien

  • Empfindliche Hauttypen I und II. Ein ausreichender Aufbau an Eigenschutz in Form von Bräune oder Lichtschwiele ist nicht möglich.
  • Personen mit mehr als 50 Muttermalen oder auffälligen, atypischen Leberflecken (asymmetrisch, unterschiedliche Pigmentierung, unregelmäßige Begrenzung). Manche Muttermale sind statistisch gesehen ein möglicher Ausgangspunkt für Melanome.
  • Ihre Haut weist auffällige, scharf begrenzte entfärbte Bereiche auf (Scheckhaut = Vitiligo). Pigmentstörungen deuten auf einen verminderten Eigenschutz der Haut hin.
  • Personen, die als Kind häufig einen Sonnenbrand erlitten. Laut Statistik zeigt diese Personengruppe ein erhöhtes Hautkrebsrisiko.
  • Personen, die an Hautkrebs oder einer Vorstufe davon leiden. Sie sollten die UV-Strahlen gänzlich meiden.
  • Personen, die Verwandte 1. Grades (Eltern, Kinder) haben, die an Hautkrebs erkrankt sind. Sie können erblich belastet sein und deshalb bereits ein erhöhtes Hautkrebsrisiko tragen.

Sollte sie eines dieser Kriterien erfüllen, wird Ihnen die UV-SV zertifizierte Fachkraft von der Besonnung abraten. Auch unter der natürliche Sonne sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen bzw. sich mit Ihrem Arzt besprechen.

Vorübergehende Ausschlusskriterien

Vorübergehende Ausschlusskriterien sind zeitlich begrenzt wie z. B. Sonnenbrand oder änderbar, wie z. B. die Entfernung von Schminke. Es gibt folgende vorübergehende Ausschlusskriterien:

  • Sie leiden aktuell unter einem Sonnenbrand. Es versteht sich von selbst, dass Sie Ihrer Haut eine Erholungspause gönnen. Geben Sie den Reparaturmechanismen in der Haut Zeit zum Arbeiten.
  • Sie sind geschminkt oder haben Parfum/Rasierwasser aufgelegt. Entfernen Sie  pflegende oder dekorative Kosmetik und Duftwässer, mindestens 2 Stunden vor dem Sonnenbad. UV-Strahlen können mit den Inhaltsstoffen der Kosmetika wechselwirken und (heftige) Ausschläge, sogenannte phototoxische Reaktionen, auslösen.
  • Sie leiden unter einer Hauterkrankung. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob eine UV-Bestrahlung sinnvoll ist. Es stimmt, es gibt Hauterkrankungen, die mit UV-Strahlen therapiert werden. Dies gilt aber längst nicht für alle. Es gibt auch solche, deren Symptome sich durch UV-Strahlen verschlimmern. Als Laie kann man das nicht unterscheiden.
  • Sie nehmen Medikamente ein. Auch hier können Wechselwirkungen zwischen den Inhaltsstoffen der Medikamente und den UV-Strahlen auftreten. Manche Medikamente verstärken auch die Empfindlichkeit der Haut gegenüber UV-Strahlen. Überprüfen Sie den Beipackzettel auf phototoxische Nebenwirkungen bzw. fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Setzten Sie keinesfalls Medikamente einfach ab, nur um sich besonnen zu können!
  • Sie fühlen sich gerade kränklich, weil z. B. eine Erkältung sich ankündigt. Das Immunsystem ist nun mit der Bekämpfung der Krankheitserreger beschäftigt. Zellen des Immunsystems patrouillieren auch durch die Haut. Dort werden sie u. U. von den UV-Strahlen geschädigt. Dies bedeutet eine Schwächung des Immunsystems und damit eine Verstärkung der Krankheitssymptome. Warten Sie, bis sie sich wieder fit fühlen.

Falls Sie eines dieser vorübergehenden Kriterien erfüllen, wird man Ihnen vorübergehend von der Nutzung einer Sonnenbank abraten.

Bei allen Fragen zu Erkrankung müssen Sie letztendlich Rücksprache mit dem Arzt halten. Die Aufgabe der Fachkraft im Sonnenstudio ist es lediglich den Kunden auf mögliche Risiken aufmerksam zu machen. Gemäß der UV-SV liegt die Aufgabe eines Sonnenstudios ausschließlich in der kosmetischen Bräunung der Haut. Das Sonnenstudio ist kein Therapiezentrum, deshalb können Sie hier auch keine medizinischen Ratschläge erwarten. Nichtsdestotrotz kann es medizinisch angeraten sein, ein Sonnenstudio aufzusuchen. Dies entscheidet allerdings der Arzt.

Dr. Andrea Zgaga-Griesz
azg

Hallo, ich bin promovierte Diplom-Biologin mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich der Lebenswissenschaften, Sachbuchautorin und Bloggerin.

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