Der Dosierungsplan im Sonnenstudio

Der Dosierungsplan legt Bestrahlungszeiten und Bestrahlungspausen ja nach Hauttyp fest.
Der Dosierungsplan - eine Hilfe für risikoarmes Bräunen

Inhalt

Die Bedeutung des Dosierungsplans im Sonnenstudio

In einen nach UV-Schutzverordnung zertifizierten Sonnenstudio erhalten Sie vor der ersten Besonnung ein ausführliches Beratungsgespräch. In diesem Gespräch informiert Sie eine geschulte Fachkraft über Gefahren und Risiken der UV-Strahlung und über die entsprechenden Gegenmaßnahmen. Zu Beginn wird Ihr Hauttyp (HT) bestimmt. Er ist ein Maß für die UV-Empfindlichkeit Ihrer Haut. Basierend auf Ihrem Hauttyp erhalten Sie einen Dosierungsplan.

Dieser Dosierungsplan enthält die Besonnungszeiten, die individuell auf Ihren HT abgestimmt sind.

Wenn Sie sich an die empfohlenen Besonnungszeiten und Besonnungspausen des Dosierungsplans halten, ist das Auftreten eines Sonnenbrandes so gut wie ausgeschlossen. Eine Beschleunigung der Hautalterung und eine Erhöhung des Hautkrebsrisikos kann auch der Dosierungsplan nicht gänzlich verhindern, aber immerhin gering halten.

Ein UVSV konformer Dosierungsplan enthält folgende Besonnungszeiten:

BesonnungHT IHT IIHT IIIHT IVHT V HT VI
Erstbestrahlung5 min 30 sec5 min 30 sec5 min 30 sec5 min 30 sec5 min 30 sec5 min 30 sec
Pause48 h48 h48 h48 h48 h48 h
Bestrahlung
2 & 3
5 min 30 sec
5 min 30 sec8 min11 min13:30 min16: 30 min
Bestrahlung
4 & 5
5 min 30 sec5 min 30 sec11 min16: 30 min22 min27: 30 min
Bestrahlung
6 bis 8
5 min 30 sec5 min 30 sec13:30 min19 min30:30 min33 min
Bestrahlung
9 & 10
5 min 30 sec5 min 30 sec19 min25 min33 min33 min

Die Bestrahlungszeiten

Im Dosierungsplan sind die Bestrahlungszeiten für die einzelnen HT aufgeschlüsselt. Man beginnt mit kurzen Bestrahlungszeiten, die langsam gesteigert werden, damit sich die Haut an die UV-Bestrahlung gewöhnen kann.

Die erste Bestrahlung ist eine Testbestrahlung und beträgt für alle HT 5 min 30. Mit der ersten Bestrahlung wird ausprobiert, wie die Haut auf  die Bestrahlung durch die Sonnenbank reagiert. Dies ist durchaus sinnvoll, da sich die UV-Strahlung der Sonnenbank in den meisten Fällen von der der Sonne unterscheidet.

Danach sollte eine 48 stündige Pause eingehalten werden. Sind in dieser Zeit keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgetreten, kann die Bestrahlungsserie fortgesetzt werden.

Wie kam der Gesetzgeber auf die angegebenen Bestrahlungszeiten im Dosierungsplan?

Zunächst ermittelte man die unterschiedlichen Eigenschutzzeiten der verschiedenen Hauttypen. Dazu bestrahlte man einen kleinen Bereich der ungebräunten Haut von Testteilnehmern mit unterschiedlichen HT solange bis eine gerade eben sichtbare Hautrötung (Sonnenbrand) auftrat.

Aus dem Zeitraum, der verstrich bis die Hautrötung eintrat, und der bekannten eingesetzten sonnenbrandwirksamen Bestrahlungsstärke von 0,3 (W/m2) kann man die Menge der sonnenbrandwirksamen UV-Bestrahlung für jeden HT errechnen. Diesen Wert bezeichnet man auch als erythemwirksame Schwellenbestrahlung. Überschreitet man diese Schwelle, tritt Sonnenbrand auf.

Es gilt die Formel: Zeit = Menge / Stärke

Die erste Bestrahlung ist für alle HT eine schwache Testbestrahlung. Zur Sicherheit entspricht die Bestrahlungsmenge der Testbestrahlung nur der Hälfte der erythemwirksamen Schwellenbestrahlung für die empfindlichen HT I und HT II.

Im Dosierungsplan werden die HT III und IV durch vorsichtige Steigerung der Bestrahlungszeiten am Ende der Bestrahlungsserie nahe ihre erythemwirksame Schwellenbestrahlung herangeführt. Man geht davon aus, dass sich die Haut durch die vorherigen Bestrahlungen an die UV-Belastung soweit angepasst hat, dass nun kein Sonnenbrand entsteht.

Bei HT V und VI wird die erythemwirksame Schwellenbestrahlung am Ende der Serie nicht erreicht. Dies ist dem technischen Umstand geschuldet, dass die meisten Sonnenbänke keine Bestrahlung zulassen, die länger als 30 Minuten dauert. Sie schalten sich aus Sicherheitsgründe automatisch ab.

Bei HT I und II  gilt, dass diesen HT eigentlich strikt von der Benutzung der Sonnenbank abzuraten ist. Wollen sie dennoch die Sonnenbank nutzen, dann nur mit der Hälfte der für ihren HT ermittelten erythemwirksamen Schwellenbestrahlung. In Zeit umgerechnet bedeutet dies: immer nur 5 min 30.

Was ist eine Bestrahlungsserie?

Eine Bestrahlungsserie besteht aus 10 Einzelbestrahlungen.

Es wird geraten, sich

  • nicht mehr als 3 x pro Woche
  • und nicht mehr als 10 x Monat zu besonnen.
  • Darüber hinaus gilt der Ratschlag: Nicht mehr als 50 Bestrahlungen pro Jahr.
  • Sie sollten sich nicht öfter als einmal pro Tag der UV-Strahlung aussetzen.

Bestrahlung/Besonnung meint immer sowohl Sonnenstudio als auch die natürliche Sonne!

Beispiele:

  • Wenn Sie tagsüber mit freiem Oberkörper im Garten gearbeitet haben, sollten Sie nicht am selben Abend noch ins Sonnenstudio gehen.
  • Wenn Sie während der Woche ein Sonnenbad auf dem Balkon eingenommen haben, sollten Sie in dieser Woche nur noch 2 mal ins Sonnenstudio gehen.

Bestrahlungspausen – Zeit für Reparaturarbeiten

Nach Abschluss der Serie sollten Sie Ihrer Haut eine Erholungspause gönnen. In diesen Bestrahlungspausen laufen wichtige Reparaturarbeiten in den Zellen ab.

Die energiereichen UV-Strahlen dringen in die Zellen ein und können dort u. a. das Erbgut der Zelle schädigen. Häufen sich die Schäden an, kann dies zum Tod der betreffenden Zelle führen. Oder schlimmer,  zu ihrer Verwandlung in eine Krebszelle.

Eine Krebszelle ist dadurch gekennzeichnet, dass sie in der Lage ist,  sich vollkommen unabhängig von äußeren Wachstumssignalen und den Notwendigkeiten des Körpers zu vermehren. Aggressiv beansprucht sie Platz und Nährstoffe und löst sich u. U. aus dem bisherigen Zellverband und bildet andernorts Tochtergeschwülste (Metastasen). Sowohl UVA als auch UVB können diese Schädigungen hervorrufen.

Glücklicherweise verfügt unser Körper über verschiedene zelluläre Reparatursysteme die Erbgutschäden erkennen und reparieren können. Sie werden nicht nur durch UV bedingte Schäden, sondern auch durch Gifte wie z. B. im Tabakrauch aktiviert.

Aber: Auch diese Reparatursysteme bieten keinen 100 %igen Schutz. Auch sie können Fehler machen, insbesondere bei zu starker Beanspruchung.

Deshalb: gönnen Sie Ihrer Haut Bestrahlungspausen!

Diese Bestrahlungspausen sollten mindestens so lange dauern, wie die Serie dauerte. Wenn Sie 10 Bestrahlungen in einem Monat konsumiert haben, sollten Sie danach mindestens 1 Monat Pause machen.

Gesetzlich vorgeschriebene maximale erythemwirksame Bestrahlungsstärke der UV-Strahler

In die Besonnungszeit fließt auch die Stärke der UV-Strahler in der Sonnenbank ein. Seit 2008 dürfen in deutschen Sonnenstudios nur noch UV-Strahler mit einer maximalen sonnenbrandwirksamen Gesamtbestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter (W/m2) eingesetzt werden.

Dieser Wert entspricht der sonnenbrandwirksamen Bestrahlungsstärke der Referenzsonne. Als Referenzsonne  gilt die Bestrahlungsstärke der Sonne mittags am Äquator, unter wolkenlosem Himmel, auf der Höhe des Meerespiegels.

Dies wird als der maximale Wert an UV-Belastung angesehen, dem ein Mensch unter natürlichen Bedingungen auf der Erde ausgesetzt ist. Man geht davon aus, dass sich der Mensch, als „nackter Affe“ im Laufe der Evolution an die natürlichen Gegebenheiten der UV-Exposition angepasst hat. Der Gesetzgeber hält es deshalb für sinnvoll, die maximale natürliche Bestrahlungsstärke der Sonne als Referenzwert für Sonnenstudios heranzuziehen und diesen nicht zu überschreiten. Früher fand man UV-Strahler mit der 2 -3 fachen Bestrahlungsstärke.

Unter der Sonnenbank erhalten Sie also heutzutage dieselbe sonnenbrandwirksame Bestrahlungsstärke, wie unter der Äquatorsonne. Dies ist die Haut aus unseren Breitengraden zunächst nicht gewohnt. Ein weiterer Grund, sich an den Dosierungsplan und die v9rsichtige erste Testbestrahlung zu halten.

Sie haben Recht: Durch die in der UV-Schutzverordnung empfohlenen Ruhepausen und die maximale Anzahl von 50 Besonnungen im Jahr ist eine ganzjährige Bräune nicht zu erreichen. Auch wenn Sie Ihre Urlaubsbräune gerne durch einen anschließenden Solariumsbesuch verlängern möchten, gönnen Sie Ihrer Haut eine Pause, lassen Sie die Reparaturmechanismen in Ruhe arbeiten. Dies wird man Ihnen im qualitätsbewussten Sonnenstudio ebenfalls empfehlen.

Bedenken Sie, der Zweck des Dosierungsplans, so wie er von der UVSV vorgeschlagen wird, liegt in der Gesundheitsvorsorge. Hier bedeutet optimale Bräune, eine Bräunung mit möglichst geringer Schädigung, und nicht in der Erreichung von maximaler Bräune!

 

 

Dr. Andrea Zgaga-Griesz
azg

Hallo, ich bin promovierte Diplom-Biologin mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich der Lebenswissenschaften, Sachbuchautorin und Bloggerin.

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6 Kommentare

  1. Sehr gute fachliche UVSV- Darstellung zur künstlichen UV-Bestrahlung für kosmetische Zwecke im gewerblichen Bereich. Die Ausführungen sind sehr sachlich und praxisnah gehalten. Es wird verantwortungsvoll empfohlen und zum Handeln aufgefordert. Herzlichen Dank hierzu.

    • Hallo Reinhard, vielen Dank für das Lob! Es freut mich, dass meine Absicht, sachliche Informationen zu liefern, auch so wahrgenommen wird. Wenn man sich mit dem Thema der UV-Bestrahlung befasst, wird sehr schnell klar, dass es sehr vielgestaltig ist und man keine einfachen Ratschläge „Pro oder Contra“ erteilen kann. Vielmehr kommt es darauf an, jedem interessierten Leser Informationen an die Hand zu geben, damit er individuelle Entscheidungen treffen kann, die am besten zu den persönlichen Lebensumständen passen. Ich werde mich weiterhin bemühen diesem Anspruch gerecht zu werden.

  2. Meine beste Freundin überlegt sich ein Heimsolarium zu kaufen, das wir dann zusammen benutzen können. Gut zu wissen, dass man immer zwischen den Anwendungen 48 Stunden Pause machen sollte. Das werden wir auf jeden Fall einhalten. Danke für den Tipp!

    • Hi Lena, im Heimsolarium seid ihr eure eigenen Fachleute 😉 Es freut mich, wenn ich mit meinen Informationen zu einem risikoarmen Bräunungserlebnis beitragen kann!

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