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Grundsatzpapier des UV-Schutzbündnisses: Verhältnisprävention in der Stadt und auf dem Land
Im April 2017 veröffentlichte das Bundesamt für Strahlenschutz das Grundsatzpapier des UV-Schutzbündnisses.
Das UV-Schutzbündnis ist eine Vereinigung von Organisationen und Behörden aus den Bereichen Medizin, Wissenschaft, Strahlen- und Arbeitsschutz. Das UV-Schutzbündnis beschäftigt sich mit der Reduzierung von UV-bedingten Gesundheitsschäden durch gelebten UV-Schutz.
Es gibt 2 generelle Prinzipien um (UV-)Schäden vorzubeugen:
- Ein angemessenes Verhalten = Verhaltensprävention; z. B. im Hochsommer suchen wir zur Mittagszeit ein schattiges Plätzchen auf.
- Durch die Gestaltung der Umweltverhältnisse = Verhältnisprävention; z. B. Im Sommer wird im Pausenhof der Schule ein Sonnensegel aufgespannt.
Zielsetzung des Grundsatzpapiers des UV-Schutzbündnisses ist: „ Die Vorbeugung gesundheitlicher Schäden durch die Sonne – Verhältnissprävention in der Stadt und auf dem Land“.
Im Freien, insbesondere in den Außenanlagen von öffentlichen Einrichtungen, sollen (möglichst flächendeckend) Maßnahmen ergriffen werden, um die Bevölkerung vor übermäßiger UV-Belastung zu schützen. Die verhältnispräventiven Maßnahmen sollen dabei die individuelle Verhaltensprävention ergänzen und auch den Prinzipien der Umweltgerechtigkeit folgen.
Hintergrund für die Erstellung des Grundsatzpapiers
Die UV-Strahlung hat sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit. UV-Strahlen sind eine notwendige physikalische Größe, die für die Synthese von Vitamin D in unserer Haut unabdingbar sind. Andererseits ist die UV-Strahlung Auslöser von Hautschäden bis hin zur Entstehung von Hautkrebs und diverser Augenschäden (z. B. Grauer Star). Diese Erkrankungen beeinträchtigen das Allgemeinwohl und verursachen hohe Kosten im Gesundheitswesen. Die weltweit ansteigenden Hautkrebsraten werden u. a. auf ein geändertes Freizeitverhalten zurückgeführt. Außerdem vermutet man, dass es in Zukunft im Zuge des Klimawandels zu vermehrten Aktivitäten im Freien kommt und damit im zunehmenden Maße zu UV-Schäden.
Verhältnis- und Verhaltenspräventive Maßnahmen
Verhaltenspräventive Maßnahmen werden schon seit Jahrzehnten durchgeführt. Sie beinhalten Informationskampagnen, Fortbildungen oder Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über UV-Schutzmaßnahmen. Durch Anpassung der Ausbildungs- und Lehrpläne zum Thema „UV-Wirkungen und –Schutz“ in Schule, Lehre und Beruf sollen diese Aktivitäten weiter verstärkt werden.
Zur Effizienzsteigerung der verhaltenspräventiven Maßnahmen werden nun verstärkt die Lebens – und Arbeitswelten der Menschen in den Blick genommen. Die äußeren Verhältnisse sind so zu gestalten, dass die UV-Belastung reduziert wird. Im Katalog der verhältnispräventiven Maßnahmen steht die Information über die aktuelle UV-Intensität (UV-Index), die Optimierung der Arbeitsprozesse und die Möglichkeit der Beschattung zur Auswahl.
Die Einrichtung von UV-reduzierenden Schattenplätzen durch Bepflanzung oder Sonnensegel erscheint leicht umsetzbar. Einmal eingerichtet, werden solche Maßnahmen erfahrungsgemäß auch gerne angenommen und sind meist effizienter als die Schulung des Verhaltens. Deshalb werden Schattenplätze besonders in Kitas, Kindergärten und Schulen bereits in den S3-Richtlinien der Hautkrebsprävention dringend empfohlen. Die Schaffung effektiver Schattenplätze dient darüber hinaus auch der Vorbeugung gesundheitsschädlicher Hitzebelastungen im Freien.
Die Organisation der Tages- und Arbeitsabläufe soll so gestaltet werden, dass besonders belastender UV-Strahlung aus dem Weg gegangen werden kann. Dazu ist die Kenntnis der aktuellen UV-Bestrahlungsstärke notwendig. Die öffentliche Anzeige des UV-Index und die regelmäßige Berichterstattung über die zu erwartenden Tageshöchstwerte soll gefördert werden.
Zielsetzung
Das übergeordnete Ziel lautet: Steigerung der Lebensqualität der Menschen, insbesondere die der Kinder. Erreicht werden soll dies durch die Reduzierung der UV-Belastung mittels flächendeckender verhältnispräventiver Maßnahmen. Dieses Ziel ist u. a. im Einklang mit den Empfehlungen zur Prävention der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Deutschen Strahlenschutzkommission und den Vorgaben des Nationalen Krebsplans. Damit einhergehend sollen auch die Kosten UV-bedingter Erkrankungen reduziert werden.
Vorschläge zur praktischen Umsetzung:
In Städten, Kommunen und Ländern sollen ganzheitliche, nachhaltige Konzepte zur Etablierung verhältnispräventiver Maßnahmen entwickelt werden. An der Kompetenzgenerierung und dem Kompetenzerhalt soll sich ein breites Spektrum an gesellschaftlichen Gruppen beteiligen: wie z. B. Vertreter des Gesundheitswesens, der Schulen und Universitäten, Architektur und Stadtplanung und der Betriebswirtschaft.
Zur Reduzierung der UV-Belastung im Freien wie z. B. Sportstätten, Veranstaltungsorten und sonstiger öffentlicher Einrichtungen dienen:
- Die Berücksichtigung verhältnispräventive Maßnahmen in der Planung von Neubauten oder der Sanierung bestehender Anlagen.
- Die Förderung der Visualisierung der UV-Bestrahlungsstärke (UV-Index) in der Öffentlichkeit z. B. in Freibäder, Touristeninformationen, oder innerstädtischen Außenanlagen.
- Die Berücksichtigung der UV-Belastung bei Arbeitsplätzen im Freien im Rahmen des Arbeitsschutzes.
Die Finanzierung übernehmen Bund und Länder im Rahmen von Förderprogrammen beispielsweise im Förderbereich Gesundheit & Soziales, im Städtebau (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) und auf der Kommunalebene.
Entwicklung einer Datenbank für konkrete Maßnahmen und Empfehlungen. Hier sollen Informationen über konkrete verhältnispräventive Maßnahmen und Anwendungsmöglichkeiten aus dem Bereichen Bau und Gestaltung von Außenanlagen; Empfehlungen zur Gestaltung von Tagesabläufen in Lebenswelten z. B. Kitas und Schulen und mögliche Ansprechpartner gesammelt werden.
Ausbildung: Ein Grundlagenkatalog zur Vermittlung von Fachkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen der UV-Strahlung und den daraus resultierenden Präventionsmaßnahmen soll erstellt werden. Es sollen zielgruppenspezifische Lehrpläne für verschiedene Berufsbilder und Personenkreise entwickelt werden. Man denkt dabei an Entscheidungsträger in Bund, Land und Stadt, Arbeitgeber, Träger von öffentlichen Einrichtungen und Sportstätten, Arbeits- und Betriebsmediziner, Sicherheitsingenieure, Trainer, Lehr- und Erziehungskräfte.
Adressaten der Maßnahmen Als Adressaten der beschriebenen Maßnahmen werden quasi alle gesellschaftlichen Organisationen und Gruppen genannt. Angefangen von Ministerien des Bundes und der Länder gelten z. B. Verbraucherschutzorganisation, Krankenkassen, Apotheker- und Architektenverbände, das Deutsche Rote Kreuz, Schulen, Religionsgemeinschaften, Sportvereine, Handelskammern, Medien bis hin zu Selbsthilfegruppen und Elterninitiativen als Ansprechpartner.
Persönliche Anmerkungen:
- Dies ist ein Grundsatzpapier, d. h. es hat den Anspruch Grundsätze zu formulieren. Diese Papier behandelt das große übergeordnete Ziel der Steigerung der Lebensqualität durch Vermeidung von UV-Schäden. Diesem Anspruch stimmen wir gerne zu. Darüber hinaus sieht es sich in Übereinstimmung mit Forderungen großer internationaler und nationaler Organisationen.
- Die erwähnten, seit Jahrzehnten durchgeführten, Informationen zur Verhaltensprävention sind bei mir persönlich leider erst seit kurzem angekommen. Und das auch nur, weil ich diese Informationen aktiv gesucht habe. Auch während der gesamten Bildungslaufbahn meiner Kinder wurde dieses Thema nie im Kindergarten oder der Schule angesprochen. Auf die Gefahren und Risiken der UV-Strahlung bin ich erst – mehr oder weniger zufällig – durch meine berufliche Tätigkeit als Beraterin nach der UV-Schutzverordnung aufmerksam geworden. Auch in meinem Verwandten- und Bekanntenkreis ist die Sensibilisierung für die Notwendigkeit des präventiven UV-Schutzes eher gering.
- Gemessen an meinen, zugegebenermaßen nur persönlichen Erfahrungen, ist noch viel Luft nach oben, bis die Maßnahmen der Verhaltensprävention in der breiten Bevölkerung tatsächlich angekommen sind. Ich will mit diesem Blog meinen Beitrag dazu leisten!
- Die verhältnispräventiven Maßnahmen sind sicher eine gute Ergänzung dazu. Auch dass beinahe alle gesellschaftlichen Gruppen in diesem Grundsatzpapier angesprochen werden, ist sicher sinnvoll. Sind wir doch alle betroffen.
- Allerdings birgt diese breite Basis von Ansprechpartnern, die sehr vagen Zuständigkeiten was die Umsetzung und Finanzierung anbelangt, die Gefahr, dass sich erstmal keiner angesprochen fühlt.
- Da auch kein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der Maßnahmen genannt wird, fürchte ich, dass es noch eine Weile dauern wird, bis wir in Deutschland Ergebnisse sehen. Dem Grundsatzpapier müssen also noch einige genau definierte Umsetzungspapiere folgen.
- Vergleichen wir die Situation mit Australien: Dort werden viele Maßnahmen sowohl der Verhaltens- als auch die Verhältnisprävention bereits gelebt!
- Nichtsdestotrotz:
- Die individuell anwendbaren Möglichkeiten der Verhaltensprävention stehen uns jederzeit zur Verfügung!
- Wir als Eltern, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber können dieses Grundsatzpapier als Argumentationshilfe nutzen!
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