Sind LED Lampen krebserregend, in der Maniküre?

LED Lampen krebserregend?

Der Einsatz von speziellen LED Lampen in der Nagelmaniküre ist seit der Verwendung von Gel-Nagellack weit verbreitet. Da der Gel-Nagellack sehr widerstandsfähig ist, hält die farbige Pracht ca. 2 Wochen. Das erspart das ständige Nachpinseln und hat dieser Technik zu einer großen Verbreitung verholfen. Zum Aushärten benötigt der Gel-Nagellack allerdings UV-Strahlung. So stellt sich die Frage, ob die eingesetzten LED Lampen krebserregend sind?

Inhalt

Die Funktion der UV-Strahlung in den Nageltrockner Lampen

UV-Strahlen sind elektromagnetische Schwingungen mit großer Energie. Diese Energie wird für die Herstellung von chemischen Bindungen benutzt. Durch diesen Energie-Kick verbinden sich die Moleküle des Lacks zu langen stabilen Ketten. Deshalb wird der Nagellack hart. Die UV-Strahlen verkürzen nicht nur die Trocknungszeit, sondern sind für viele Gel-Lacke unverzichtbar. Außerdem ist die Aushärtung stabiler unter UV-Einsatz.

Es gibt 2 Typen von Nageltrocknerlampen. Die einen verwenden Lichtröhren als UV-Quelle, die anderen setzen LED Lampen ein. Letztere scheinen sich im Markt immer mehr durch zu setzen. Beide arbeiten mit UVA-Strahlen.

Die UV-Nageltrockner vom Röhrentyp arbeiten meist mit einem Wellenlängenbereich von 365 – 400 nm. Das relativ breite Spektrum bewirkt, dass mit diesen UVA-Lampen quasi alle Gel-Nagelacke gehärtet werden können.

LED-Nageltrockner erzeugen auch UVA-Strahlung, allerdings mit definierten Wellenlängen wie z. B.  365 nm. Zusätzlich zu dieser genau definierten UVA Strahlung benutzen LED Lampen auch Wellenlängen im sichtbaren Licht. Dies dient der optischen Kontrolle, dass sie gerade in Betrieb sind. LED-Nageltrockner sind energiesparender als Röhrenlampen. Aufgrund des begrenzteren Wellenlängenspektrums des LED-Nageltrockners müssen hier die Gel-Lacke passend zur Wellenlänge der Trocknerlampe ausgewählt werden.  

Da alle Gel-Nageltrockner mit UVA-Strahlung arbeiten, stellt sich die Frage: Gehen von diesen Gel-Nageltrocknern Gefahren für unsere Hände aus? Wie ist deren Wirkung auf die Hautalterung oder auf das Hautkrebsrisiko?

Sind LED Lampen krebserregend?

Lesen Sie dazu drei Stellungnahmen:

1) Eine amerikanische Studie aus dem Jahr 2014 kommt zu folgender Einschätzung[1]:

  • 17 UV-Nageltrockner aus unterschiedlichen Nagelstudios in Amerika wurden untersucht.
  • Die UVA Bestrahlungsstärke dieser Geräte variierte stark und war nicht gleichmäßig über den Bestrahlungsbereich verteilt.  Die Mittelwerte aus den 5 Messpunkten pro Gerät ergaben Messwerten zwischen 0,6 bis 15,7 W/qcm gemessen.
  • Die Dosis der UVA Bestrahlung (Bestrahlungsstärke x Dauer der Behandlung) ab der mit Erbgutschäden zu rechnen ist, wird mit  60 J/qcm angenommen [2]. Dieser Richtwert wurde aus einer Studie mit Zellkulturen übernommen. Um diese Dosis zu erreichen müsste man seine Finger 24 bis 625 Monate unter die Lampe halten.
  • Die Autoren folgern: Aufgrund der niedrigen Dosis wird das Risiko für Schäden gering eingeschätzt. Zur Verringerung des Hautkrebsrisikos und der Hautalterung empfehlen die Autoren trotzdem die Verwendung von Sonnencreme oder das Tragen von Handschuhen (ohne Fingerkuppen), wenn man diese Nageltrockner benutzt.

2) Das Deutsche Krebsforschungszentrum  (DKFZ) meint:

Ich zitiere wörtlich: „Grundsätzlich wird UV-A-Licht als krebserregend eingestuft, allerdings in Abhängigkeit von Dauer und Stärke der Bestrahlung. Je kürzer die Einwirkzeit, desto geringer die Hautschädigung.“ Trotzdem empfiehlt Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes: „Wer nicht auf modellierte Nägel verzichten will, der sollte beim Besuch im Nagelstudio UV-Schutzmaßnahmen ergreifen, um sein Risiko so gering wie möglich zu halten. Verwenden Sie Sun-Blocker oder Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor. Auch fingerlose Handschuhe stellen einen Schutz dar.“

3) Das Deutsche Ärzteblatt schreibt 2018 zu diesem Thema

Auch das Deutsche Ärzteblatt diskutiert die Risiken.

Da man für eine Nagelmodellage alle 2-3 Wochen seine Finger ca. 5 Minuten unter die UV-Lampe halten muss, kann das Risiko für weißen Hautkrebs ansteigen. Je nach Lampe kann eine ca. 10 minütige Behandlung der empfohlenen Tagesdosis an UVA Strahlung entsprechen.

Je nach verwendeter UV-Nageltrocknungslampe kann der Schwellenwert zur DNA Schädigung bereits nach 8 Nagelstudiobesuchen überschritten werden.

Auf die ungleiche Verteilung der UVA-Bestrahlung auf verschiedenen Bereichen des Handrückens wird ebenfalls kritisch gesehen.

Andererseits spricht ein mathematisches Modell für ein geringes Krebsrisiko: 10 000 bis 100 000 Personen müssen sich regelmäßig der üblichen Behandlung unter einer UV-Nagelhärtungslampe unterziehen bis 1 Person einen Hautkrebs entwickelt.

Es wird empfohlen, die Hände ca. 20 Minuten vor der Behandlung mit Sonnencreme einzucremen bzw. fingerlose Handschuhe zu tragen.

Mein Fazit:

Die zitierten Untersuchungen zur Schädlichkeit von UV-Trocknungslampe beziehen sich ausschließlich auf das Hautkrebsrisiko. Die Beschleunigung der Hautalterung und die Bildung von Pigmentflecken wurden nicht betrachtet.

Das Risiko für die Entwicklung eines Hautkrebses durch UV-Geltrocknungslampe ist gering.

Da Sie vermutlich die Bestrahlungsstärke des Gerätes nicht kennen, und die Bestrahlung inhomogen ist, raten Experten trotzdem zur Vorsicht.

„Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“: Verwenden Sie Sonnencreme mit hohem LSF oder benutzen Sie dunkle, fingerlose Handschuhe!

Was nutzen die schönsten Nägel, an vorzeitig gealterten Händen voller Pigmentflecken, oder gar mit Narben von entferntem Hautkrebs?

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Zum Schluss noch ein paar Lesetipps, wenn Sie mehr wissen möchten über:

Literatur:

[1]          L. R. Shipp, C. A. Warner, F. A. Rueggeberg, und L. S. Davis, „Further Investigation Into the Risk of Skin Cancer Associated With the Use of UV Nail Lamps“, JAMA Dermatol., Bd. 150, Nr. 7, S. 775–776, Juli 2014.

[2]          R. Greinert u. a., „UVA-induced DNA double-strand breaks result from the repair of clustered oxidative DNA damages“, Nucleic Acids Res., Bd. 40, Nr. 20, S. 10263–10273, Nov. 2012.

Dr. Andrea Zgaga-Griesz
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Hallo, ich bin promovierte Diplom-Biologin mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich der Lebenswissenschaften, Sachbuchautorin und Bloggerin.

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